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[Grundregeln] |
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Begriffserklärungen
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Regel: von zwei Parteien aufgestellte oder stillschweigend angenommene
Richtlinien für eine Beziehung
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Beziehung: geschäftliches oder privates gemeinsames Handeln
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Regelverschiebung: Änderung der Richtlinien
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Toleranzband: Von den beteiligten Parteien erlaubte Abweichung von den Regeln
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inneres Toleranzband: normaler Bereich
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äußeres Toleranzband: sollte nur in Ausnahmefällen betreten werden, da sonst eine
schleichende Regelverschiebung entsteht
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Toleranzgrenze: maximal erlaubte Abweichung von der Regel
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Voraussetzungen
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Zu Beginn einer Beziehung müssen Regeln aufgestellt sein. Die beteiligten Parteien
verpflichten sich, diese Regeln einzuhalten. Ebenso müssen zu diesem Zeitpunkt auch
die Toleranzgrenzen und die Konsequenzen bei deren Überschreitung definiert werden.
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Jede Partei muß zu jedem Zeitpunkt genaue Kenntnis über die Regeln und deren
Toleranzen, sowie eventuellen Konsequenzen informiert sein.
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Jede an der Beziehung beteiligte Partein muß sich im Klaren sein, daß sich ändernde
Umwelteinflüße oder Entwicklungen innerhalb der Beziehung Regeländerungen nötig machen
können.
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Umgang mit Regeln
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Regelverschiebungen dürfen nur gemeinsam durchgeführt werden. Alle Parteien müssen
sich über die Konsequenzen im Klaren sein.
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Toleranzgrenzen dürfen nur in extremen Ausnahmefällen erreicht werden.
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Es ist eine ständige Analyse von Regeln und Umwelteinflüssen notwendig, um jederzeit
die optimalen Ergebnisse erzielen zu können.
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Regelverschiebung durch nur eine Partei
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Alle beteiligten Parteien müssen sofort über eine geplante Regeländerung informiert
werden.
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Regelverschiebung darf erst nach Zustimmung aller beteiligten Parteien durchgeführt
werden.
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Sollte eine Partei der Regelverschiebung nicht zustimmen, so ist die Beziehung zum
Scheitern verurteit und sollte beendet werden, um größeren Schaden zu vermeiden.
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Liegt eine Regelverschiebung außerhalb der Toleranzbänder und wird trotzdem von allen
Parteien akzeptiert, so sollten die Parteien analysieren, ob die alten Grundregeln
fehlerhaft waren. Ebenso ist zu prüfen, ob und wie Umwelteinflüsse die Regelverschiebung
notwendig gemacht haben. Die Ergebnisse dieser Analyse müssen bei weiteren Beziehungen
berücksichtigt werden.
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Sollte eine Partei nicht akzeptable Regelverschiebungen durchführen bzw. diese diktieren,
so ist diese sofort aus der Beziehung auszuschließen, um größeren Schaden zu vermeiden.
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Abhängig von der Größe einer einseitigen, nicht akzeptablen Regelverschiebung sollte
jedoch der initiierenden Partei Zeit und Möglichkeit eingeräumt werden, zu den gewohnten
Regeln zurückzukehren. Sollte diese nicht dazu bereit sein, so ist die Beziehung nach
Ablauf dieser Frist zu beenden, um größeren Schaden zu vermeiden.
Eine Fristverlängerung dieses Zeitraums ist nur in Ausnahmefällen zu gewähren.
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Kein an der Beziehung Unbeteiligter darf eine der beteiligten
Parteien in der Art manipulieren, daß bei einer dadurch möglichen einseitigen Regelverschiebung
lediglich dem Unbeteiligten Vorteile entstehen.
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Keine der Parteien darf (allein schon aus moralischen Gründen) bekannte Schwächen anderer
an der Beziehung beteiligter Parteien ausnutzen, um Regelverschiebungen durchzusetzen.
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